Nachnutzung BG Montafon
Planungsprozess bis zur Einreichplanung zur Nachnutzung des 250 Jahre alten Gerichtsgebäudes im Montafon mit dem Ziel neuer Zusammenarbeit in alten Mauern.
Am 30. Juni 2017 wurde aufgrund des Beschlusses des Ministerrats in Wien das Bezirksgericht Montafon nach 242 Jahren geschlossen. Alle Agenden, die Mitarbeitenden und die eineinhalb Richterposten wurden zum Bezirksgericht Bludenz verlagert. Was aus dem historisch, symbolisch und regionalpolitisch bedeutungsvollen „Alten Gericht“ werden soll, wurde vom Stand Montafon erarbeitet. Im Rahmen des Leader Projektes „Nachnutzung Bezirksgericht Montafon“ wurden in einem umfassenden, kooperativen Prozess unter Beteiligung der zehn Montafoner Gemeinden und der Öffentlichkeit die Potenziale für eine Neunutzung des Gerichtsgebäudes sondiert, festgehalten und evaluiert.
In mehreren Workshops mit lokalen Expert*innen und der Bevölkerung sowie in Studierenden-Projekten der TU Graz wurden mehrere mögliche Nachnutzungen angedacht und diskutiert. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses, der Bauaufnahmen und Variantenstudien bieten eine gute Grundlage für die Entscheidung, wie das Bezirksgericht Montafon künftig genutzt werden soll.
Aufgrund von politischen Entscheidungen konnte allerdings keine konkrete Sanierungsplanung beauftragt werden. Trotz mehrerer Versuche, das Projekt wie geplant umzusetzen, kommt es vorerst zu keiner Sanierungsplanung. Bis zur finalen Entscheidung über die Nachnutzung gibt es eine Zwischennutzung im Gebäude. Die Volksschule Schruns sowie die Volkshochschule Bludenz verwenden die Räumlichkeiten für ihren Unterricht bzw. ihre Kurse. Zudem finden einzelne Veranstaltungen im Gebäude statt. Somit bleibt das Bezirksgericht belebt und die alte Bausubstanz erhalten.
Noch im Frühjahr 2012 hieß es in den Medien: „Das Bezirksgericht im Montafon ist gerettet“, aufgrund der erfolgreichen Bemühungen auf Landesebene und dem Nein zur Schließung der Bezirksgerichte. Im September 2015 wurde dann allerdings durch die Bundesregierung bekanntgegeben, dass das Bezirksgericht Montafon zum 01. Jänner 2017 nach 240 Jahren regionaler Gerichtsbarkeit aufgelöst wird. Dies bedeutet zum einen den Verlust an regionaler Wertschöpfung und zum anderen, dass vor Ort im Montafon keine Richter mehr als Auskunftspersonen verfügbar sein und alle Agenden nach Bludenz verlagert werden. Weiters bedeutet dies, dass im Zentrum von Schruns ein denkmalgeschütztes Objekt mit 640 m² Nutzfläche (Büros, Wohnungen, Kantine, Verhandlungsräume, Schreibzimmer, WC-Anlagen etc.) und ca. 220 m² noch nicht ausgebautem Dachgeschoss von 2017 an leer stehen wird. Nach intensivem Ringen der Montafoner Bürger um eine eigene Gerichtsbarkeit, war das damalige Bezirksgericht um 1775 durch eine kaiserliche Entschließung im „Marentischen Gasthaus“ eingerichtet worden und hat eine lebhafte Geschichte hinter sich. Das Gebäude befindet sich seit 1810 durch eine Schenkung im Besitz der Montafoner Gemeinden bzw. des Standes Montafon und hat einen hohen symbolischen Stellenwert für die Talschaft. Um diesem Wert gerecht zu werden und um Tradition mit aktuellen Anforderungen von Standort-, Ortskern und Regionalentwicklung zu verknüpfen, soll nun ein Planungsprozess zur Nachnutzung des Gebäudes durchgeführt werden. Die Entscheidungsträger des Tals sind sich einig, dass bei einem so bedeutungsvollen Gebäude – das zudem von erheblicher Dimension ist – kein Leerstand zugelassen werden darf und die Nutzungskontinuität gewährleistet werden muss.
Es gibt bereits Ideen zur Nachnutzung, die von einer möglichen touristischen Nutzung über Co-Working-Spaces bis hin zur Unterbringung von (Bau)Verwaltungen, JungunternehmerInnen, des Museumsdepots, von Veranstaltungsräumen, Restaurants und Begegnungsräumen reichen. Um allerdings zur bestmöglichen Lösung für das Montafon zu gelangen, bedarf es eines sorgfältig durchgeführten Planungsprozesses, der sowohl auf die spezifischen Gegebenheiten (Denkmalschutz, hist. Bedeutung, Lage und Erschließung etc.) als auch auf die aktuellen Anforderungen an eine Zentrumsentwicklung in Schruns eingeht. Es soll eine nachhaltige Revitalisierung des Gebäudes stattfinden, die die regionale Bedeutung der Einrichtung und den Nutzen für die Talbevölkerung widerspiegelt und unterstreicht. Ziel ist es zudem, einen Leerstand im Zentrum von Schruns zu vermeiden und durch die frühzeitige Planung eine Nutzungskontinuität im Ortskern herzustellen. Das neue Nutzungskonzept sowie die dazugehörigen Planungsgrundlagen sollen in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2017 fertiggestellt werden, um nach Auszug des Bezirksgerichts mit der Umsetzung beginnen zu können.
Durch die zentrale Lage des Objekts und den großen symbolischen Wert für das ganze Tal muss die angestrebte Umnutzung auch eine regionale, talweite Tragfähigkeit und Strahlkraft haben, die der historischen Kontinuität Rechnung trägt: ein Haus mit Geschichte und Leuchtkraft für das ganze Montafon, das einen möglichst hohen Nutzen für die ganze Bevölkerung stiftet.
- Ideensammlung, -eingrenzung/-konkretisierung im Rahmen von 2 Workshops und 6 Arbeitsgruppensitzungen mit Entscheidungsträgern, Fachleuten und VertreterInnen aus der Montafoner Bevölkerung
- Erstellung von 1-3 Nachnutzungs-Varianten im Rahmen eines begleiteten Prozesses
- Variantenstudium/Kosten-Nutzen-Prüfung und Auswahl einer Nachnutzungsvariante
- Bauaufnahme: historische Bau- und Bestandsaufnahme des Objektes als Planungsgrundlage des denkmalgeschützten Objekts
- Konkretisierung der Bestvariante: Definition Nutzungsprofil, Raumkonzept etc.
- Die architektonische Sanierungs-Planung liegt vor und ist bei der Baubehörde eingereicht
- Beteiligungsprozess zur Nachnutzung des Bezirksgerichtes
- Bauaufnahme durch einen Bauhistoriker und Vermessung
- Variantenstudium
- Steigerung der Innovationstätigkeit der am Prozess Beteiligten
- Stärkung der lokalen Kooperationen zwischen Stand Montafon, den Montafoner Gemeinden, lokaler Expert*innen sowie ansässiger Institutionen (Montafoner Bauverwaltung, VS Schruns, VHS Bludenz, Montafoner Museen)
- Weiternutzung alter Bausubstanz und Erhaltung Montafoner Baukultur
- Gesteigerte Dialogbereitschaft der Beteiligten
- Verbreitung von Wissen über die Nachnutzung alter Bausubstanz
- Stärkung der Zusammenarbeit auf kommunaler und interkommunaler Ebene
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