Pauschalbeträge für nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Die beantragten Kosten für das Projekt sind aufgrund einer Kostenkalkulation plausibel darzustellen.
- Der Pauschalbetrag richtet sich nach dieser Kostenkalkulation, das Ausmaß der Förderung ist in der LES festgelegt und beträgt 80%,
- Die Gesamtkosten des Vorhabens können maximal eine Höhe von 5.700 Euro betragen.
- In den Gesamtkosten des Projekts können Eigenleistungen enthalten sein.
- Projektträger sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen/NichtRegierungsorganisationen oder Gruppen nicht organisierter Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen. (Mitglieder im Verein dürfen z.B. keine Gemeinden sein)
- Im Falle einer nicht organisierten Gruppe muss die Gruppe ein Mitglied benennen, welches im Namen und auf Rechnung dieser Gruppe für alle mit der Förderung zusammenhängenden Aktivitäten verantwortlich zeichnet.
- Mit dem Zahlungsantrag muss Tätigkeitsbericht mit ausreichender Dokumentation, insbesondere mit genauer Darstellung der Zielerreichung vorgelegt werden. Es darf keine Abweichungen geben.
- Publizitätspflicht! Das Förderlogo muss sich überall durchziehen!
- Demselben Förderwerber kann maximal drei Mal innerhalb der Förderperiode ein Pauschalbetrag für Kleinprojekte bewilligt werden.
- Einreichung bei der LAG (Regio-V) jederzeit möglich. Der Beschluss durch das PAG kann mittels Umlaufbeschluss per E-Mail erfolgen oder mittels PAG-Sitzung, die in unmittelbarer Nähe liegt.